Rechtlich einwandfrei einkaufen mit dem EVdK!

Der Einkaufsverbund der Krankenkassen (EVdK) ist eine Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 1 A SGB X.

Der EVdK fungiert für seine Mitgliedskassen als Vergabestelle und führt Ausschreibungsverfahren nach den aktuellen Vorschriften und Richtlinien durch. Mithilfe des EVdK stehen Sie in der komplizierten Welt des Vergaberechts immer auf der sicheren Seite.

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